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Online-Fördertalk BEG Bonus serielles Sanieren | 04.05.2023
Wie sich der BEG Bonus mit anderen Förderprogrammen kombinieren lässt, zeigen die Videoaufzeichnungen des Talks auf dem YouTube-Kanal @GebaeudetechnikChannel: >> Kombination BEG Bonus + Bundesförderung Serielles Sanieren + Modernisierungsförderung NRW >> Modernisierungsförderung NRW >> BEG Bonus Serielles Sanieren
Online-Fördertalk BEG Bonus serielles Sanieren (Fokus auf technische FAQs) | 16.03.2023
Sie können sich die Video-Aufzeichnung des Talks auf dem YouTube-Kanal @GebaeudetechnikChannel anschauen: >> Teil 1 | >> Teil 2
Ihre Fragen. Unsere Antworten**:
Mindestvorrausetzung ist die Sanierung der Fassade als serielle Sanierung.
Ja. Der SerSan Bonus bezieht sich auf alle förderfähigen Maßnahmen in der BEG.
Nein, die Förderung gibt es nur in der Kreditvariante (einzige Ausnahme: kommunale Antragsteller).
Die 80%-Regel bezieht sich auf die Fassadenfläche nach Sanierung.
Vermutlich nein, da in diesem Fall das Kriterium der Witterungsebene („Die neuen Fassaden- bzw. Dachelemente müssen mindestens aus einer werkseitig vorgefertigten Tragkonstruktion für die Dämm- und Witterungsebene auf Basis eines digitalen 3-D Aufmaßes bestehen.“ – s. u.a. KfW-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen ) nicht erfüllt ist.
Ja. Die aus dem 3D-Scan generierte Punktwolke wird zunächst verwendet, um ein zuverlässiges vektorisiertes 3D-Modell zu erstellen. Es kann in Programmen erstellt werden, die eine Integration mit BIM haben, aber die Entwicklungsphase ist anders. Das 3D-Modell muss eine minimale Toleranz/ Fehlertoleranz aufweisen, daher muss die Software dies berücksichtigen.
Nein, nur bei Effizienzhäusern, bzw bei WPB auch Effizienzgebäude (WPB).
Die Winkel sind in der Regel überdämmt und auf der Warmseite, sodass hier kein Wärmebrückeneffekt entsteht.
Sie sind als Planungskosten und Umfeldmaßnahme förderfähig.
Online-Fördertalk BEG Bonus serielles Sanieren | 09.02.2023
Sie können sich die Video-Aufzeichnung des Talks auf dem YouTube-Kanal @GebaeudetechnikChannel anschauen.
Ihre Fragen. Unsere Antworten**:
Nein, der 15-prozentige Bonus umfasst alle Maßnahmen der seriellen Sanierung.
Grundsätzlich ja, denn hinsichtlich der Energieversorgung gibt es keine Vorgaben. Allerdings ist keine EE-Klasse möglich, wenn das Gebäude bereits an der Fernwärme angeschlossen ist und auch in Zukunft angeschlossen bleibt. Bei einem Neuanschluss an eine Gebäudenetz gilt: Für ein Wärmenetz darf ein Anteil von 65 % erneuerbarer Energien zur Erfüllung der EE-Klasse pauschal angesetzt werden, d. h. unabhängig vom tatsächlichen Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeerzeugung für das Wärmenetz. Eine Ermittlung des Anteils erneuerbarer Energien im Wärmenetzdurch den Netzbetreiber ist dann für die Nachweisführung in der EE-Klasse nicht erforderlich
Noch gibt es diesbezüglich keine Vorgaben. Allerdings werden die Prinzipien des kreislaufgerechten Bauens in vielen seriellen Sanierungsprojekten bereits umgesetzt. Die Fassadenelemente sind in der Regel in Holztafelbauweise hergestellt, mit nachhaltigen Materialien gedämmt und so konstruiert, dass sich die verbauten Materialien am Ende des Lebenszyklus wieder sauber voneinander trennen lassen.
Photovoltaikanlagen, die ausschließlich der Stromversorgung dienen, werden nicht mehr gefördert. Es gibt allerdings folgende Ausnahmen: In Kombination mit Solarthermie ist eine Förderung weiterhin möglich. Ebenso, wenn die Photovoltaik fester Bestandteil des Bauteils (z. B. als Indach-PV) ist. Dann kann jedoch keine Förderung aus dem EEG genutzt werden.
Für die Nachweisführung reicht eine Excel-Tabelle, die vom Energieberater bestätigt wurden.
Ja, wenn die Einzelmaßnahmen abgeschlossen sind, kann eine serielle Sanierung gefördert werden, dann allerdings nicht mehr in der EE Klasse.
Ja, wenn der Rückbau notwendig ist, um die Wärmedämmung der Außenwand zu verbessern.
Sie sind erarbeitet und befinden sich in der internen Abstimmung. Sollten die finalen FAQs wider Erwarten nicht bis zum 23.2. fertig sein, wird es eine vorläufige Vorab-Version geben.
Die 5 Bedingungen für den BEG Bonus serielles Sanieren
Sie können sich die Grafiken dazu in der Galerie anschauen und hier herunterladen (PDF)
Die 5 Bedingungen für den BEG Bonus serielles Sanieren
** Um den Markt für serielle Sanierung auf den NetZero-Standard in Deutschland auf den Weg zu bringen betreibt die Deutsche Energie-Agentur (dena) mit Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Projekt „Energiesprong“. Ziel des Projekts Energiesprong ist es, die serielle Sanierung auf den NetZero-Standard (Sanierungen nach dem Energiesprong-Prinzip) in Deutschland in der Breite zu etablieren, um damit dazu beizutragen die Effizienz der Baubranche im Bereich Sanierungen zu steigern, die Sanierungsquote zu erhöhen und damit die Erreichung der Klimaziele im Gebäudebereich zu ermöglichen.
Zur Unterstützung der Bau- und Wohnungswirtschaft bei der Anbahnung und Umsetzung von seriellen Sanierungen nach dem Energiesprong-Prinzip erstellt die dena Standarddokumente und Informationen, die den Vertragspartnern helfen sollen, ihre Energiesprong-Sanierungen rascher anbahnen und umsetzen zu können.
Haftungsausschluss Die vorliegenden Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Die dena übernimmt jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen. Hinweise und Korrekturen senden Sie bitte an: info(at)energiesprong.de
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