
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen sowie direkten Zuschüssen für kommunale Antragsteller.
Im Juli 2026 wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert. Mit der neuen Richtlinie gilt der Serielle-Sanierungs-Bonus (SerSan-Bonus) auch für Nichtwohngebäude. Außerdem wird nun für EH/EG 70 ein SerSan-Bonus in Höhe von 5 Prozent gewährt. Der SerSan-Bonus für EH/EG 55 EE und EH/EG 40 EE beträgt 15 Prozent.
Für serielle Sanierungen bedeutet das konkret:
- Für die Finanzierung von Sanierungsprojekten werden zinsvergünstigte Kredite bereitgestellt (siehe Spalte "Zinsgünstiger Kredit" unten in der Tabelle BEG: Übersicht Kreditvariante). Die aktuellen Konditionen erfahren Sie auf der Website der KfW. Kommunale Antragsteller erhalten anstelle der zinsvergünstigten Kredite einen Extra-Zuschuss (siehe Tabelle BEG: Übersicht Zuschussvariante).
- Als Basis wird die Sanierung auf Effizienzstufen gefördert. Je anspruchsvoller die energetische Sanierung durchgeführt wird, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus. Die förderfähigen Kosten liegen bei Wohngebäuden bei 150.000 € je Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden sind maximal 2.000 € je m2 Nettogrundfläche bis zu einem Gesamtvolumen von 10 Mio. € förderfähig (siehe Spalte "Basis-(Tilgungs)-Zuschuss" in den Tabellen).
- Zusätzlich kann die Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) erreicht werden. Wenn die NH-Klasse erreicht wird, wird ein zusätzlicher Tilgungsbonus in Höhe von fünf Prozent gewährt (siehe Spalte "NH-Klasse" in den Tabellen).
- Bei der Sanierung von energetisch schlechten Gebäuden wird zusätzlich der Worst-Performing-Building-Bonus (WPB-Bonus) in Höhe eines Tilgungszuschusses von zehn Prozent gewährt. Zusätzlich gibt es den Bonus für das Serielle Sanieren (SerSan-Bonus) in Höhe von 5 Prozent beim EH 70 sowie in Höhe von 15 Prozent im EH 55 und 40 (siehe Spalten "WBP-Bonus und SerSan-Bonus" in den Tabellen).
- Insgesamt kann eine serielle Sanierung eines Wohngebäudes mit bis zu 40 Prozent Tilgungszuschuss (Effizienzhaus 40 EE + NH + WPB + SerSan) und vergünstigten KfW-Krediten gefördert werden (siehe Spalte “Max. Summe Tilgungszuschüsse”). Kommunen können in der Zuschussvariante auf eine Förderquote von 55 Prozent kommen
(siehe Spalte "Max. Summe Zuschüsse").
- Begleitend zur Effizienzhaussanierung können Kosten für die Baubegleitung mit einem Tilgungszuschuss von 50 Prozent gefördert werden. Die förderfähigen Kosten betragen für ein Ein- und Zweifamilienhaus 10.000 €, je Wohnung in einem Mehrfamilienhaus 4.000 € (maximal 40.000 €) und in einem Nichtwohngebäude 10 € je m2Nettogrundfläche (maximal 40.000 €).
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Kumulierung durch regionale Fördermittel.
Unterlagen der Förderbank KfW:


Die 5 Bedingungen für den BEG-Förderbonus
Mindestvoraussetzung für den Förderbonus ist die Sanierung mit seriell vorgefertigten Fassadenelementen. Zudem ist der Bonus an weitere Bedingungen geknüpft:
- Die neuen Fassaden- bzw. Dachelemente müssen mindestens aus einer werkseitig vorgefertigten Tragkonstruktion für die Dämm- und Witterungsebene auf Basis eines digitalen 3D-Aufmaßes bestehen.
- Mindestens 80 Prozent der Flächen gegen Außenluft der wärmeübertragenden Fassaden oder alternativ der gesamten Fassaden des bestehenden Gebäudes müssen vollständig mit seriell werkseitig vorgefertigten Fassadenelementen saniert werden.
- Die seriell werkseitig vorgefertigten Fassaden- bzw. Dachelemente müssen in Größe und Form unverändert vor Ort angebracht werden.
- Die Höhe der seriell werkseitig vorgefertigten Fassadenelemente muss mindestens der Raumhöhe der jeweiligen Erd- und Obergeschosse des zu sanierenden Gebäudes entsprechen. Ausgenommen von der Mindesthöhe sind Elemente direkt unterhalb von Dachüberständen.
- Bei seriell werkseitig vorgefertigten Fassaden- bzw. Dachelementen mit Fenstern müssen die Fenster selbst oder ihr Rahmen bereits werkseitig in die Fassaden- bzw. Dachelemente eingebaut werden.
Seit Mitte August 2025 gelten neue technische FAQs in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zentrale Änderungen betreffen zum einen die Fenster. Die andere wichtige Änderung betrifft das Thema Ausbau und Erweiterung eines Gebäudes im Rahmen einer seriellen Sanierung. Mehr erfahren in unserem Beitrag "Erleichterung des seriellen Sanierungsbonus durch neue technische FAQs" vom 08.09.2025
Sie haben Fragen dazu?
Für weitere Fragen oder individuelle Beratung steht Ihnen gerne Robert Raschper vom Energiesprong-Team zur Verfügung.

Robert Raschper
Wohnungswirtschaft und Förderung