Damit setzt das BMWK einen wichtigen Hebel in Bewegung, um die Markteinführung serieller Sanierungslösungen zu beschleunigen und von Pilotprojekten auf Quartiere zu übertragen. Für serielle Sanierungen von Wohngebäuden bedeutet das konkret:
- Es gibt einen 15 Prozent Bonus für serielle Sanierungen (SerSan-Bonus), zusätzlich zum Standardtilgungszuschuss von 20 % bzw. 15% für die Effizienzhausstufe 40 bzw. 55.
- Gefördert wird dabei die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente.
- Der SerSan-Bonus kann mit der EE-Klasse (5 Prozent) oder der NH-Klasse (5 Prozent) kombiniert werden. Die EE-Klasse wird ab einem Anteil erneuerbarer Energien von 65 Prozent erreicht (bisher 55 Prozent). Die NH-Klasse wird für nachhaltige Sanierungsmaßnahmen geschaffen.
- Der SerSan-Bonus kann ebenso mit dem Bonus für Gebäude mit einem besonders hohen Verbrauch, den Worst Performing Buildings (WPB), kombiniert werden. Allerdings werden die beiden Boni dann bei insgesamt 20 Prozent gedeckelt.
- Zusätzlich werden für die Finanzierung der Maßnahmen weiterhin zinsvergünstigte Kredite durch die KfW mit einem Zinsvorteil von maximal 15 Prozent der Gesamtkosten bereitgestellt (Stand 12.12.2022: zwischen 0,14 - 1,32 % effektiver Jahreszins).
- Insgesamt kann eine serielle Sanierung also mit bis zu 40 Prozent Tilgungszuschuss (Effizienzhaus 55 + EE + WPB + SerSan) oder mit bis zu 45 Prozent Tilgungszuschuss (Effizienzhaus 40 + EE + WPB + SerSan) mit jeweils bis zu 15 Prozent Zinsvorteil durch vergünstigte KfW-Kredite gefördert werden.
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Kumulierung durch regionale Fördermittel.
- Flankierend unterstützt die Bundesförderung Serielles Sanieren unter anderem die Anbieterseite sowie Machbarkeitsstudien für konkrete Objekte/ Liegenschaften.
Wichtiger Hinweis: Die Erstellung einer (gewerblichen) Bestätigung zum Antrag für die Beantragung des WPB-Bonus für den Bonus für die Serielle Sanierung von Wohngebäuden kann aus technischen Gründen erst ab dem 23.02.2023 erfolgen. Mit den Vorhaben kann ab dem 01.01.2023 begonnen werden, wenn vorab ein Beratungsgespräch auf dem aktualisierten KfW-Formular „Nachweis eines Beratungsgesprächs“ (Version 01/2023) dokumentiert wurde.
Weitere Informationen
- Pressemitteilung des BMWK
- Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude
- Pressestatement von Christian Stolte, dena-Bereichsleiter Klimaneutrale Gebäude, zur Einordnung des Bonus in die aktuelle Marktentwicklung
Online-Fördertalk: BEG-Bonus Serielle Sanierung im März
Sie haben Fragen zum neuen Förderbonus, Stand der Marktentwicklung und aktuellen Lösungsanbietern? Seit Jahresbeginn bieten wir gemeinsam mit KfW-Experten einen Online-Fördertalk: BEG-Bonus Serielle Sanierung an. >> Für unseren nächsten Termin am 16. März 2023 können Sie sich jetzt schon kostenlos registrieren.