Neues Förderprogramm für Nichtwohngebäude in Hamburg
Um den Energieverbrauch von Gewerbeimmobilien oder Gebäuden kultureller, religiöser und sozialer Einrichtungen zu senken, stellt der Hamburger Senat acht Millionen Euro bis 2027 für energetische Sanierungen von Nichtwohngebäuden zur Verfügung.

Darunter fallen auch serielle Sanierungen: Förderanträge für Machbarkeitsstudien und Modernisierungen mit vorgefertigten Fassaden- und Dachmodule können ab sofort bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) eingereicht werden.
Insbesondere die energetische Modernisierung der thermischen Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden (NWG) soll mit dem Förderprogramm unterstützt werden. Anders als Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser sind diese bislang vom BEG-Förderbonus serielles Sanieren ausgenommen. Zur Reduktion des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen von NWG stehen in Hamburg in 2025 eine Million Euro, in 2026 zwei Millionen Euro sowie in 2027 fünf Millionen Euro aus dem Klimaplan bereit.
Das neue Förderprogramm ist Bestandteil der Strategie zur Sanierung des privaten Nichtwohngebäudebestands in der Hansestadt. Diese wird von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) innerhalb des Hamburger Klimaplans erarbeitet und basiert auf einer breiten Stakeholderbeteiligung.
Gefördert werden:
- Energieberatungen
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Maßnahmen an der Gebäudehülle bei Effizienzgebäude-Sanierungen von „Worst Performing Buildings"
- Nutzung nachhaltiger Dämmstoffe
- Machbarkeitsstudien und Modernisierungen mit vorgefertigten Fassaden- und Dachmodulen (Stichwort: Serielles Sanieren)
- Energetische Qualitätssicherung während der Planungs- und Bauphase
Die Maßnahmenförderung berechnet sich nach sanierter Bauteilfläche. Pro Förderfall stehen bis zu 300.000 Euro zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und -eigentümer von Hamburger Nichtwohngebäuden bzw. gemischt genutzten Gebäuden, die überwiegend als Nichtwohngebäude genutzt werden. KMUs sowie gemeinnützige, kirchliche oder soziale Einrichtungen mit erschwerten Möglichkeiten für die Refinanzierung einer Investition erhalten begünstigte Förderkonditionen. Anträge können laufend bei der IFB Hamburg gestellt werden. Das Antragsformular sowie weitere einzureichende Unterlagen können auf der Website der IFB Hamburg heruntergeladen werden.
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Marion Appelt
Kommunikation Nichtwohngebäude