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Erleichterung des seriellen Sanierungsbonus durch neue technische FAQs

Seit Mitte August gelten neue technische FAQs in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dadurch werden die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme des BEG-Bonus für serielles Sanieren erweitert.

Moderne Fenster dürfen bleiben

Zentrale Änderungen betreffen zum einen die Fenster. Bestandsfenster mussten bislang durch neue Fenster in der vorgefertigten Fassade ersetzt werden. Sollten sie jedoch älter als zwei Jahre sein und einen Uw-Wert von höchstens 1,3 W/(m²K) aufweisen und mindestens der EH 55-Standard erreicht werden, müssen sie nach der neuen Regelung nicht mehr ausgetauscht werden. Mit dem Bestandsschutz für energieeffiziente Fenster wird die serielle Sanierung zu einer interessanten Option auch für teilsanierte Häuser. Geregelt ist dies in TFAQ 13.14.

Bestandsregel bei Aufstockungen vereinfacht

Die andere wichtige Änderung betrifft das Thema Ausbau und Erweiterung eines Gebäudes im Rahmen einer seriellen Sanierung. Um den Sanierungscharakter der Maßnahmen zu erhalten, mussten mehr als 50 Prozent der Fassadenflächen nach Erweiterung Bestandsfassade sein. Viele Einfamilienhäuser und andere einstöckige Gebäude, bei denen eine Aufstockung technisch, städtebaulich und wirtschaftlich sinnvoll war, verfehlten diese Grenze um wenige Prozentpunkte. Nun gibt es für den Nachweis der erforderlichen Bestandsfläche eine alternative Bilanzierung: Außenwandflächen, die gegen einen unbeheizten Wintergarten oder eine Garage grenzen, können in die Berechnung mit einfließen. Ebenso kann die gesamte Fläche sämtlicher Außenwände, Fenster und Türen eines Gebäudes inklusive der beim Gebäudeaufmaß nicht berücksichtigten Flächen als Bezugsfläche für den Anteil von mehr als 50 Prozent der Bestandsfläche herangezogen werden (siehe TFAQ 13.11).

Der Großteil der weiteren Änderungen dient der Klarstellung. So dürfen laut TFAQ 13.08 beispielsweise Dämmstoffmatten, die auf der Rückseite von Fassadenelementen als Ausgleichsschicht zur Bestandswand vorgesehen sind, auf der Baustelle angebracht werden, wenn damit Transportschäden an diesen verhindert werden. Zudem regelt TFAQ 13.16, dass bei gemischt genutzten Wohngebäuden die technischen Mindestanforderungen zum seriellen Sanieren ausschließlich auf den Gebäudeteil mit der Wohnnutzung anzuwenden sind.

Zur vollständigen Bundesförderung für effiziente Gebäude - Liste der technischen FAQ auf www.kfw.de (PDF)
 

Mehr erfahren und Fragen klären: Fördertalk und Energiesprong Convention

Pressekontakt

Mehr erfahren Portraitfoto in Schwarz-Weiß, Person mit kinnlangen Haaren und Rollkragen-Pullover

Marion Appelt

Kommunikation Nichtwohngebäude

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