BEG-Reform: Serielle Sanierungsförderung wird ausgeweitet
Sie planen eine serielle Sanierung, sind aber aufgrund der Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude verunsichert? Dann können wir Sie beruhigen!

Die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden wird weiterhin mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen unterstützt. Der Serielle Sanierungsbonus für EH/EG 55 und EH/EG 40 beträgt nach wie vor 15 Prozent.
Neu ist die Ausweitung auf Nichtwohngebäude. Außerdem wird für EH/EG 70 ein Serieller Sanierungsbonus in Höhe von 5 Prozent gewährt. Mit der Erweiterung des Bonus beschleunigt das Ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Marktentwicklung bei den Nichtwohngebäude und setzt mit der Ausweitung auf EH/EG 70 neue Impulse.
Für serielle Sanierungsvorhaben bedeutet das konkret:
- Als Basis wird die Sanierung auf Effizienzstufen gefördert. Je anspruchsvoller die energetische Sanierung durchgeführt wird, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus. Die förderfähigen Kosten liegen bei Wohngebäuden bei 150.000 € je Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden sind maximal 2.000 € je m2 Nettogrundfläche bis zu einem Gesamtvolumen von 10 Mio. € förderfähig.
- Für das Erreichen der Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) wird ein Tilgungsbonus in Höhe von fünf Prozent gewährt.
- Die Sanierung von energetisch besonders schlechten Gebäuden wird mit einem Worst-Performing-Building-Bonus (WPB-Bonus) von zehn Prozent gefördert. Dieser kann mit den Seriellen Sanierungsbonus kombiniert werden.
- Die serielle Sanierung von Wohngebäuden wird weiterhin mit vergünstigten KfW-Krediten und Tilgungszuschüssen von bis zu 40 Prozent (Effizienzhaus 40 EE + NH + WPB + SerSan) gefördert, was einer Förderung von ca. 60.000 Euro pro Wohneinheit entspricht. Kommunen können in der Zuschussvariante eine Förderquote von 55 Prozent erreichen.
- Der Serielle Sanierungsbonus kann mit regionalen Fördermitteln kombiniert werden.
- Begleitend zur Effizienzhaussanierung können Kosten für die Baubegleitung mit einem Tilgungszuschuss von 50 Prozent gefördert werden. Die förderfähigen Kosten betragen für ein Ein- oder Zweifamilienhaus 10.000 € je Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus 4.000 € (maximal 40.000 €) und 10 € je m2 Nettogrundfläche in einem Nichtwohngebäude (maximal 40.000 €).
Im Rahmen eines kostenfreien Online-Fördertalks informieren wir Sie am 6.8.2026 von 10-11.30 Uhr detailliert über den aktuellen Stand der seriellen Sanierungsförderung. Im Anschluss freuen sich unsere Förderexperten auf Ihre Fragen. Melden Sie sich jetzt zu unserem Online-Fördertalk an!
Erfahren Sie weitere Details zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (Unterlagen der Förderbank KfW, 5 Bedingungen für den BEG-Förderbonus).


