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Energiesprong DE
Vier Personen sitzen am Tisch in einem Besprechungsraum, eine Person steht und erklärt etwas am Bildschirm, im Hintergrund befinden sich Fenster.dena | Silke Reents

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen sowie direkten Zuschüssen für kommunale Antragsteller.

Am 1. Januar 2023 trat die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft und brachte eine wegweisende Neuerung: Erstmals gibt es einen Förderbonus von 15 Prozent für serielle Sanierungen bei Wohngebäuden. Grundvoraussetzung für den Förderbonus ist das Erreichen des Effizienzhausstandards 55 oder 40. Mit dem Bonus im Rahmen der BEG setzt das BMWK einen wichtigen Hebel in Bewegung, um die Markteinführung serieller Sanierungslösungen zu beschleunigen und von Pilotprojekten auf Quartiere zu übertragen.

Hinweis: Die Förderung eignet sich auch für private Eigentümerinnen und Eigentümer.

Für serielle Sanierungen bedeutet das konkret:

  • Für die Finanzierung von Sanierungsprojekten werden zinsvergünstigte Kredite bereitgestellt. Die aktuellen Zinszahlen erfahren Sie auf der Website der KfW. Im Vergleich zu einer marktüblichen Finanzierung bietet die BEG, nach Angaben der KfW, einen Zinsvorteil von bis zu 15 Prozent der Sanierungskosten. Kommunale Antragsteller erhalten anstelle der zinsvergünstigten Kredite einen Extra-Tilgungszuschuss von 15 Prozent (siehe Spalte "Zinsvergünstigter Kredit" in der Tabelle unten).
     
  • Als Basis wird die Sanierung auf Effizienzstufen gefördert. Je anspruchsvoller die energetische Sanierung durchgeführt wird, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus. Die förderfähigen Kosten liegen bei Wohngebäuden bei 120.000 € je Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden sind maximal 2.000 € je m² Nettogrundfläche bis zu einem Gesamtvolumen von 10 Mio. € förderfähig (siehe Spalte "Tilgungszuschuss" in der Tabelle).
     
  • Zusätzlich kann entweder die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) oder die Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) erreicht werden. Wenn eine der beiden Klassen erreicht wird, gibt es einen zusätzlichen Tilgungsbonus in Höhe von fünf Prozent. Außerdem erhöhen sich bei Wohngebäuden die förderfähigen Kosten auf 150.000 € je Wohneinheit (siehe Spalte "Klassen" in der Tabelle).
     
  • Bei der Sanierung von energetisch schlechten Gebäuden wird zusätzlich der Worst-Performing-Building-Bonus (WPB-Bonus) in Höhe eines Tilgungszuschusses von zehn Prozent gewährt. Zusätzlich gibt es den Bonus für das Serielle Sanieren (SerSan-Bonus) in Höhe von 15 Prozent. Der SerSan-Bonus gilt derzeit nur für Wohngebäude. Wird der WPB-Bonus mit dem SerSan-Bonus kombiniert, sind die Boni bei 20 Prozent gedeckelt (siehe Spalte "Boni" in der Tabelle).
     
  • Insgesamt kann eine serielle Sanierung eines Wohngebäudes mit bis zu 45 Prozent Tilgungszuschuss (Effizienzhaus 40 + EE + WPB + SerSan) mit bis zu 15 Prozent Zinsvorteil durch vergünstigte KfW-Kredite gefördert werden (siehe Spalte "Gesamt" in der Tabelle).
     
  • Begleitend zur Effizienzhaussanierung können Kosten für die Baubegleitung mit einem Tilgungszuschuss von 50 Prozent gefördert werden. Die förderfähigen Kosten betragen für ein Einfamilienhaus 10.000 €, je Wohnung in einem Mehrfamilienhaus 4.000 € (maximal 40.000 €) und in einem Nichtwohngebäude 10 € je m² Nettogrundfläche (maximal 40.000 €).
     
  • Flankierend fördert die Bundesförderung Serielles Sanieren Machbarkeitsstudien für konkrete Sanierungsobjekte. Aktueller Hinweis: Aufgrund der Haushaltssperre wurde diese Förderung vorläufig gestoppt.
     
  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Kumulierung durch regionale Fördermittel.

Unterlagen der Förderbank KfW:

Darstellung in Anlehnung an Ökozentrum NRW

Die 5 Bedingungen für den BEG-Förderbonus

Mindestvoraussetzung für den Förderbonus ist die Sanierung mit seriell vorgefertigten Fassadenelementen. Zudem ist der Bonus an weitere Bedingungen geknüpft:

  1. Die neuen Fassaden- bzw. Dachelemente müssen mindestens aus einer werkseitig vorgefertigten Tragkonstruktion für die Dämm- und Witterungsebene auf Basis eines digitalen 3D-Aufmaßes bestehen.
     
  2. Mindestens 80 Prozent der Flächen gegen Außenluft der wärmeübertragenden Fassaden oder alternativ der gesamten Fassaden des bestehenden Gebäudes müssen vollständig mit seriell werkseitig vorgefertigten Fassadenelementen saniert werden.
     
  3. Die seriell werkseitig vorgefertigten Fassaden- bzw. Dachelemente müssen in Größe und Form unverändert vor Ort angebracht werden.
     
  4. Die Höhe der seriell werkseitig vorgefertigten Fassadenelemente muss mindestens der Raumhöhe der jeweiligen Erd- und Obergeschosse des zu sanierenden Gebäudes entsprechen. Ausgenommen von der Mindesthöhe sind Elemente direkt unterhalb von Dachüberständen.
     
  5. Bei seriell werkseitig vorgefertigten Fassaden- bzw. Dachelementen mit Fenstern müssen die Fenster selbst oder ihr Rahmen bereits werkseitig in die Fassaden- bzw. Dachelemente eingebaut werden.

Sie haben Fragen dazu?

Die Vortragsmaterialien vergangener Fördertalks sowie Videoaufzeichnungen haben wir in unserem Rückblick zu den Online-Fördertalks für Sie zusammengetragen.

Für weitere Fragen oder individuelle Beratung steht Ihnen gerne Robert Raschper vom Energiesprong-Team zur Verfügung.

    Read more Portraitfoto in Schwarz-Weiß, Person im Hemd und Jacket

    Robert Raschper

    Wohnungswirtschaft und Förderung