Rahmenbedingungen für neue Sanierungslösungen

Förderprogramm Serielles Sanieren

Worum geht es beim Förderprogramm Serielles Sanieren, an welche Zielgruppe richtet es sich und welche Lösungen sind überhaupt förderfähig? Das und mehr haben wir für Sie in einer Übersicht zusammengetragen.

Darum geht es

dena Teamleiter Uwe Bigalke

„Damit haben wir einen weiteren Meilenstein bei der Marktentwicklung serieller Sanierungslösungen geschafft, mit dem die Innovationswelle jetzt so richtig losrollen kann.“

Energiesprong-Teamleiter Uwe Bigalke

Die Bundesförderung Serielle Sanierung ist seit Mai 2021 in Kraft (s. BAFA-Seite) und fördert gezielt technologische und konzeptionelle Innovationen für serielle Gebäudesanierungen. Die Förderung Serielles Sanieren soll Investitionen in Serielle Sanierung anreizen, um energetische Optimierung des Gebäudebestands weitervoranzutreiben. Ein Fokus liegt auf technischen und konzeptionellen Innovationen, sowie die Entwicklung und Erprobung neuartiger Verfahren und Komponenten. Sie richtet sich an Bau- und Zulieferunternehmen, oder handwerkliche Betriebe. Damit werden die Rahmenbedingungen geschaffen für eine beschleunigte Renovierungswelle durch serielle Sanierung.

Für diese Zielgruppe ist das Förderprogramm interessant:

Antragsberechtigt für die Module I und II sind

  • Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationsformen
  • eingetragene Genossenschaften
  • Konsortien
  • Contractoren

Antragsberechtigt für das Modul III sind ausschließlich Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die zu fördernde Maßnahme muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.

Bundesförderung Serielles Sanieren deutlich verbessert

Am 16.6. wurde Modul III der Bundesförderung Serielles Sanieren aktualisiert: Mit der Umstellung von Kosten- auf Ausgabenbasis ist ab sofort die komplette Investitionssumme förderfähig. Damit wird der Aufbau von Produktionskapazitäten zur Herstellung vorgefertigter Fassaden-, Dach- und Technikmodule noch attraktiver. Der Fördersatz liegt weiterhin bei 10 % für mittlere Unternehmen und 20 % für kleine Unternehmen. Die Höhe der maximal förderfähigen Kosten beträgt 10 Mio. €.

  • Als mittleres Unternehmen gilt, wer weniger als 250 Mitarbeiter und bis zu 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder bis zu 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme hat.
  • Als kleines Unternehmen gilt, wer weniger als 50 Mitarbeiter und bis zu 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder bis zu 10 Mio. Euro Jahresbilanzsumme hat.

Das Energiesprong-Team der dena unterstützt Sie gerne bei der Antragsstellung.

Antragsstellung

Vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags müssen Sie unbedingt als ersten Schritt Ihren Antrag über das Online-Formular des BAFA stellen. Weitere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie hier.

Anwendungsfälle

Eine Übersicht zu den einzelnen Anwendungsfällen finden Sie hier in Grafiken oder als Download. Bei weiteren Fragen oder Beratungsbedarf wenden Sie sich gerne an Robert Raschper aus dem Energiesprong-Team.