Darum geht es
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„Damit haben wir einen weiteren Meilenstein bei der Marktentwicklung serieller Sanierungslösungen geschafft, mit dem die Innovationswelle jetzt so richtig losrollen kann.“
Die Bundesförderung Serielle Sanierung ist seit Mai 2021 in Kraft (s. BAFA-Seite) und fördert gezielt technologische und konzeptionelle Innovationen für serielle Gebäudesanierungen. Die Förderung Serielles Sanieren soll Investitionen in Serielle Sanierung anreizen, um energetische Optimierung des Gebäudebestands weitervoranzutreiben. Ein Fokus liegt auf technischen und konzeptionellen Innovationen, sowie die Entwicklung und Erprobung neuartiger Verfahren und Komponenten. Sie richtet sich an Bau- und Zulieferunternehmen, oder handwerkliche Betriebe. Damit werden die Rahmenbedingungen geschaffen für eine beschleunigte Renovierungswelle durch serielle Sanierung.
Für diese Zielgruppe ist das Förderprogramm interessant:
Antragsberechtigt für die Module I und II sind
- Unternehmen
- gemeinnützige Organisationsformen
- eingetragene Genossenschaften
- Konsortien
- Contractoren
Antragsberechtigt für das Modul III sind ausschließlich Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die zu fördernde Maßnahme muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.
Antragsstellung
Vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags müssen Sie unbedingt als ersten Schritt Ihren Antrag über das Online-Formular des BAFA stellen. Weitere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie hier.
Anwendungsfälle
Eine Übersicht zu den einzelnen Anwendungsfällen finden Sie hier in Grafiken oder als Download. Bei weiteren Fragen oder Beratungsbedarf wenden Sie sich gerne an Sophia Oberhuber und Robert Raschper aus dem Energiesprong-Team.